Rechtliche Grundlagen der beruflichen Orientierung
Landeskonzept für Berufliche Orientierung Berlin
Senatorin Scheres „Nicht immer sind die einzelnen Angebote und Initiativen für die Schulen, aber auch für die interessierte Öffentlichkeit überschaubar und ohne weiteres einzuordnen. Damit vor allem die Schulen als primärer Ort der Berufs- und Studienorientierung eine verlässliche Orientierung haben, wird hiermit ein Landeskonzept für die Berufs- und Studienorientierung vorgelegt, das einen gleichberechtigten, an individuellen Interessen und Fähigkeiten orientierten Zugang zu Ausbildung und Studium ermöglichen soll. Es ist für die allgemein bildenden weiterführenden Schulen in Berlin insofern handlungsleitend und verbindlich.“
Schulgesetz / Schulverordnungen / Ausführungsvorschriften / Verwaltungsvorschriften
Im Schulgesetz steht, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten die Schulen haben. Es wird beschrieben, was die Aufgaben der Schülervertretungen sind. Das Gesetz regelt, wie lang die Schulstunden dauern oder auch wann die Schulferien stattfinden.
Die Schulverordnungen präzisieren das Schulgesetz. Inhaltlich können Verordnungen nicht von Gesetzen unterschieden werden.
Grundschulen
Weiterführende Schulen
Berufliche Schulen
- Verordnung über die Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA-VO)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Fachoberschule (APO – FOS)
- Berufsfachschulverordnung (APO-BFS)
Sonderpädagogische Förderung
AV Duales Lernen: Ausführungsvorschriften über Duales Lernen und praxisbezogene Angebote an den Schulen der Sekundarstufe I
Verwaltungsvorschriften, die zur Ausführung des Schulgesetzes und der Schulverordnungen erlassen werden, werden als Ausführungsvorschriften bezeichnet.
Rahmenlehrpläne
Lehrplan, der Lehrziele, Lehrinhalte, didaktische und gestalterische Hinweise enthält, der aber der Lehrkraft Planungsfreiheiten zugesteht.
Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10
- Teil A: Grundsätze der Bildung und Erziehung
- Teil B: Überfachlichen Kompetenzentwicklung mit Schwerpunkten auf der Sprach- und Medienbildung
- Teil C: Darstellung des jeweiligen Faches mit den anzustrebenden Kompetenzen sowie Themen und Inhalte
Rahmenlehrplan sonderpädagogischer Förderbedarf „Geistige Entwicklung“
- Eingangsstufe bis Oberstufe bzw. Jahrgangsstufe 1-10
- Abschlussstufe/zweijähriger berufsqualifizierender Lehrgang oder Werkstufe
Zusatzkurse in der gymnasialen Oberstufe
- Studium und Beruf
- Digitale Welten