Inklusive Berufliche Orientierung
Was ist Inklusion?
„Inklusion ist nicht nur eine gute Idee, sondern ein Menschenrecht. Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Damit ist Inklusion sowohl ein eigenständiges Recht, als auch ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt.“ (Quellenlink)
Was bedeutet Inklusive Berufliche Orientierung?
„Inklusion in der Berufsorientierung umfasst die Auseinandersetzung mit den eigenen Wünschen, Interessen und Kompetenzen und die Auseinandersetzung mit den Anforderungen der Arbeitswelt und Gesellschaft.“ (Quellenlink)
Festgestellter Förderbedarf
Was bedeutet das?
Sehen
Im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Sehen“ werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die sich in der Schule wegen Blindheit, Sehbehinderung, einer zerebral bedingten Sehbeeinträchtigung oder einer massiven visuellen Wahrnehmungsstörung ohne diese Förderung auch unter Einsatz von Hilfsmitteln nicht angemessen entwickeln können.
Hören und Kommunikation
Im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Hören und Kommunikation“ werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die sich in der Schule wegen Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit oder einer auditiven Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung ohne diese Förderung auch unter Einsatz von Hilfsmitteln nicht angemessen entwickeln können.
Geistige Entwicklung
Im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ werden Schülerinnen und Schüler mit einer hochgradigen und dauerhaften Beeinträchtigung in allen Entwicklungsbereichen gefördert.
Emotionale und soziale Entwicklung
Im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die auf Grund von erheblichen und lang andauernden Beeinträchtigungen im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung sowie des Erlebens und des Verhaltens ohne diese Förderung in der allgemeinen Schule nicht oder nicht hinreichend unterstützt werden können.
Sprache
Im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Sprache“ werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die wegen einer erheblichen Sprachbeeinträchtigung ihre Fähigkeiten und Anlagen in der Schule ohne diese Förderung nicht angemessen entwickeln können
Lernen
Im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die wegen einer erheblichen und langandauernden kognitiven Einschränkung ihres Lern- und Leistungsvermögens auf einem für sie angemessenen Niveau unterrichtet und bewertet werden.
Körperliche und motorische Entwicklung
Im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“ werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die wegen einer erheblichen körperlichen Beeinträchtigung ihre Fähigkeiten und Anlagen in der Schule ohne diese Förderung auch unter Einsatz von Hilfsmitteln nicht angemessen entwickeln können.
Autismus
Im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Autismus“ werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die wegen ihrer individuellen Ausprägung einer Autismus-Spektrum-Störung in ihrer Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeit stark beeinträchtigt sind, bei denen Verhaltensmuster, Aktivitäten und Interessen deutlich eingeschränkt sind und die ihre Fähigkeiten ohne diese Förderung auch unter Einsatz von Hilfsmitteln nicht angemessen entwickeln können.